Die private Krankentagegeld Versicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Krankenzusatzversicherungen. Für den Abschluss einer Krankentagegeld Versicherung bieten sich zwei Optionen an: Der Tagegeldtarif für Krankenhaustagegeld oder für Krankentagegeld. Das Krankentagegeld regelt den Tagessatz für Krankheitstage, an denen Sie erwerbsunfähig sind. Ab dem Tag, an dem Sie als Angestellter mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, sorgt die Krankentagegeld Versicherung dafür, dass Sie in dieser Zeit finanzielle Unterstützung erhalten. Die Höhe des Tagessatzes kann individuell beim Abschluss der Krankentagegeld Versicherung geregelt werden. Für Selbstständige ist die Auszahlung von Krankentagegeld bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung möglich. Als Selbstständiger erhalten Sie keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bis zum 42. Krankheitstag, wie bei Angestellten. Mit einer Krankentagegeld Versicherung können Sie Umsatz-, bzw. Erwerbsausfälle kompensieren. Die Höhe der Versicherungsleistung können Sie selbst mitbestimmen, wobei die Faktoren Alter und Versicherungsbeginn Einfluss auf die Leistungen nehmen.
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