News
vom 12. Oktober 2011
Central Krankenversicherung Beitragserhöhung 2012
Neben der Schließung der Tariflinie ECOline für das Neugeschäft ragt bei der Central PKV vor allem die Beitragserhöhung zum 1.1.2012 heraus. Neu- und Bestandskunden müssen mit einer Erhöhung im zweistelligen Prozentbereich rechnen. Zudem wird der Vertrieb über unabhängige Makler zum 31.03.2012 eingestellt. Bereits zum zweiten Mal in Folge muss die Central Krankenversicherung , die Nummer 5 in der Branche, eine überdurchschnittliche Beitragserhöhung durchführen. Die konkreten Erhöhungssätze werden derzeit von einem unabhängigen Treuhänder überprüft. Fest steht bereits jetzt, dass Bestands- und Neukunden mit deutlich höheren Prämien rechnen müssen. Betroffen sind die Produkte der sogenannten PLUSline, TOPline und ECOline .. Die Beitragserhöhung für Neukunden liegt zwischen 10 und 20 Prozent , beim Tarif ECOline (die Mehrbettzimmer Tarife) sollen die Sätze sogar bis 50% liegen.
Die Tarifreihe ECOline mit den besonders preisgünstigen Tarifen KE, EKE, KEH, BSS, BSSN und der entsprechenden central.vario-Kombinationen (Vx3xSx) wird für das Neugeschäft seit August 2011 nicht mehr angeboten. Erfahrungsgemäß fallen die Beitragserhöhungen in "geschlossenen" Tarifen deutlich höher aus als in aktiv angebotenen Tarifen. Versicherte sollen auf die Anpassungsschreiben im November achten und reagieren.
Die voraussichtliche Beitragserhöhung der Central PKV im Überblick:
- TOPline: 7-20%
- PLUSline: 20-40%
- ECOline: 20-50%
Bei einer Beitragserhöhung gibt es folgende Optionen:
- Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Wechsel der privaten Krankenversicherung
Empfehlenswert ist der Kontakt zu einem unserer Berater, die Ihnen die Vor- und Nachteile eines Anbieter- und Tarifwechsels aufzeigen. Angesichts der massiven Beitragsanpassung sollten die Alternativen in der PKV geprüft werden.
Gesetzliche Krankenversicherung wird 2012 teurer
Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze werden 2012 voraussichtlich wieder angehoben. Jedes Jahr werden die Rechengrößen für die Sozialversicherung, zu denen auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Versicherungspflichtgrenze gehören, erneut festgesetzt. Die SV-Rechengrößen sind dabei an die Lohnentwicklung gekoppelt.
In der Sozialversicherung sind die Beiträge im Gegensatz zur privaten Versicherung einkommensabhängig und werden prozentual ermittelt. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe das Brutto-Einkommen für die Beitragsberechnung zur Krankenversicherung herangezogen wird. Alles, was darüber hinaus verdient wird, bleibt abzugsfrei.
In diesem Jahr liegt die BBG bei 44.550 Euro, also 3.712,50 Euro im Monat. Für 2012 wird sie aller Voraussicht nach auf 45.900 Euro (3.825,00 EUR/mtl.) angehoben. Das wäre ein Mehr von knapp drei Prozent. Für Besserverdiener bedeutet das, dass sie mehr Beitrag zahlen müssen, wenn ihr Einkommen auch 2012 die neue BBG überschreitet. Für all jene, die ohnehin mit ihrem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bleibt alles beim Alten.
Auch die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird steigen. Nach ihr richtet sich, ob ein gesetzlich krankenversicherter Angestellter oder Arbeiter in die private Krankenversicherung wechseln kann. Waren es 2011 noch 49.500,00 Euro, die man jährlich verdienen musste (entspricht 4.125,00 Euro monatlich), werden es für das folgende Jahr wohl 50.850,00 Euro (bzw. 4237,50 Euro) sein. Somit müssten Arbeitnehmer 2,7 Prozent mehr als 2011 verdienen, um zur PKV wechseln zu können.
Zahnarztbesuch wird auch für gesetzlich Versicherte teurer
Bundeskabinett beschließt neue Gebührenordnung für Zahnärzte
Das Bundeskabinett hat einer Erhöhung der Zahnarzthonorare durch eine Neuregelung der Gebührenordnung für Zahnärzte zugestimmt. In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) werden die vom Patienten privat zu zahlenden Leistungen des Zahnarztes zum 1. Januar 2012 neu geregelt. Neben den privaten Krankenversicherungen sind aber auch die gesetzlich Krankenversicherten betroffen.
Wählt ein gesetzlich versicherter Patient eine Leistung, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht, trägt er die Mehrkosten selbst - und die sind in der GOZ geregelt. Diese Mehrkosten können im Einzelfall um mehr als das Doppelte ansteigen. Häufig werden diese Mehrkosten auch durch Zusatzversicherungen nicht vollständig gedeckt. Entscheidend ist hier die Frage, ob eine vollständige oder nur teilweise Erstattung vereinbart wurde.
So beträgt das Zahnarzthonorar für eine einflächige Zahnfüllung zurzeit 30,93 Euro. Im nächsten Jahr soll die gleiche Leistung dann 64,17 Euro kosten - und das bei einem lediglich einfachen Gebührensatz. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung kann der Zahnarzt die Kosten zusätzlich mit einem Faktor von bis zu 3,5 multiplizieren (3,5-facher Gebührensatz). In diesem Falle würden Mehrkosten in Höhe von 116,34 Euro entstehen. Der Kassenzuschuss bliebe mit rund 30 Euro jedoch gleich. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) würde eine Vollkrone künftig rund 74 Euro, eine Teleskopkrone sogar bis zu 230 Euro mehr kosten. Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem Patienten bei besonders hohen Kosten für zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf Wunsch zu erstellen. Häufig werden auch privat versicherte Patienten tiefer in die Tasche greifen müssen. Wurde vom privat Versicherten nicht ein Tarif mit einer Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent abgeschlossen, fällt in der Regel ein Eigenanteil an. Je höher die Zahnarztrechnung ausfällt, desto höher wird dann der prozentuale Eigenanteil des Privatpatienten.
Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. Dennoch stößt das Vorhaben der Bundesregierung auf teilweise harsche Kritik. So sieht der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) keinen Bedarf zur Erhöhung der Zahnarzthonorare. Verbraucherschützer kritisieren vor allem die einseitige Mehrbelastung der gesetzlich versicherten Patienten. Die rund 66.000 deutschen Zahnärzte würden durch die neuen GOZ rund 345 Millionen Euro mehr abrechnen können - pro Zahnarzt wären das theoretisch 5200 Euro. Trotzdem sind ihre Standesvertretungen nicht zufrieden. Sie fordern eine erhebliche Steigerung des Punktwertes, nach dem der geldwerte Aufwand jeder zahnärztlichen Leistungen berechnet wird.
Die geplante Neuregelung benötigt jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Diese gilt als sicher. Die neue GOZ wird deshalb wohl zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.